Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 3.854 € festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Wahl des Vergütungszeitraums der Vorsteuervergütung entgegensteht und ob die Klägerin innerhalb der Antragsfrist die Originalrechnungen vorgelegt hat.
Die Klägerin ist ein in Slowenien ansässiges Unternehmen und wird seit September 2008 im Vorsteuervergütungsverfahren durch ihren Prozessbevollmächtigten vertreten.
Vorsteuervergütungsantrag bezüglich Zeitraum 06-08/2008 inkl. Einspruch
1.) 2.)
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