OLG Celle - Urteil vom 27.10.2010
3 U 58/10
Normen:
StBerG (a.F.) § 68; UStG § 24 Abs. 4;
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, vom 16.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 251/08

Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

OLG Celle, Urteil vom 27.10.2010 - Aktenzeichen 3 U 58/10

DRsp Nr. 2010/20895

Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

Die Primärverjährung des gegen den Steuerberater gerichteten Schadensersatzanspruchs, der versäumt hat, seinen Mandanten - einen pauschal besteuerten Landwirt - auf eine ihm günstige Option zu Regelbesteuerung hinzuweisen, beginnt mit Verstreichenlassen der Ausschlussfrist, innerhalb deren die Option noch möglich gewesen wäre, zu laufen.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 16. März 2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 2.693,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. Januar 2010 zu zahlen.

Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen mit Ausnahme der Kosten des Streithelfers, die dieser selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe eines die vollstreckbare Forderung um 10 % übersteigenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette: