Die Beteiligten streiten um die Versteuerung von Umsätzen, die die Klägerin aus Gastspielverträgen mit dem Staatstheater S. in den Streitjahren 2001 und 2002 erzielt hat.
Die Klägerin schloss unter dem 03.11.2000 einen "Gastspielvertrag" mit dem Staatstheater S. (gemeinnützige GmbH). In diesem Vertrag wurde die Klägerin als "Agentur", das Staatstheater als "Veranstalter" bezeichnet.
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