Das Ablehnungsgesuch, die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Klägerin) haben keinen Erfolg.
1.
Der Senat entscheidet in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung unter Mitwirkung der wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richter.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|