FG Nürnberg - Urteil vom 25.09.2001
II 94/01
Normen:
UStG § 3 Abs. 1 ; UStG § 14 ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;

Verwertung von Sicherungsgut führt zu zwei Umsätzen

FG Nürnberg, Urteil vom 25.09.2001 - Aktenzeichen II 94/01

DRsp Nr. 2002/4676

Verwertung von Sicherungsgut führt zu zwei Umsätzen

Die Verwertung von zur Sicherheit übereigneten Gegenständen führt zu zwei Umsätzen (sog. Doppelumsatz), und zwar zu einer Lieferung des Sicherungsgebers an den Versicherungsnehmer und einer weiteren Lieferung des Sicherungsnehmers an den Erwerber. Dies gilt auch, wenn die Verwertung vereinbarungsgemäß vom Sicherungsgeber im eigenen oder im Namen des Sicherungsnehmers vorgenommen wird oder die Verwertung zwar durch den Sicherungsnehmer, aber im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsgebers erfolgt.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 1 ; UStG § 14 ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Firma H. GmbH am 30. 9. 1995 drei Fahrzeuge und einen Anhänger an die Klägerin geliefert hat oder ob die Lieferung vom Sicherungsnehmer, der Beigeladenen, im Rahmen einer Verwertung durchgeführt worden ist.