Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren; Übergang der Steuerschuld auf den Sicherungsnehmer nach § 13b UStG; Verwertung; Sicherungsgut; Insolvenzverfahren; Sicherungsnehmer; Insolvenzverfahren; Vorinsolvenzliches Herausgabeverlangen; Masseunzulänglichkeit
FG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2009 - Aktenzeichen 1 K 420/06 U
DRsp Nr. 2010/16438
Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren; Übergang der Steuerschuld auf den Sicherungsnehmer nach § 13bUStG; Verwertung; Sicherungsgut; Insolvenzverfahren; Sicherungsnehmer; Insolvenzverfahren; Vorinsolvenzliches Herausgabeverlangen; Masseunzulänglichkeit
1. Auch bei Herausgabe von Sicherungsgut an den Sicherungsnehmer vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt eine Lieferung der Gemeinschuldnerin an den Sicherungsnehmer und die Weiterlieferung an den erwerbenden Dritten erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sicherungsnehmer die sicherungsübereigneten Gegenstände verwertet.2. Liegt dieser Zeitpunkt nach der Insolvenzeröffnung, erfolgt die Lieferung nicht "außerhalb des Insolvenzverfahrens" i. S. d. § 13bUStG, so dass ein Übergang der Steuerschuld auf den Sicherungsnehmer ausscheidet.3. Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit hindert den Erlass eines Steuerbescheides gegen den Insolvenzverwalter nicht.