Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten am 11.10.1999 wegen zweier Steuerhinterziehungen zur Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Auf die Berufung des Angeklagten stellte das Landgericht mit Urteil vom 1.3.2000 das Verfahren ein.
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