FG Nürnberg - Urteil vom 06.08.2013
2 K 1964/10
Normen:
UStG § 1 Abs. 1a S. 1, 2 u. 3; MwStSystRL Art. 19;

Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen

FG Nürnberg, Urteil vom 06.08.2013 - Aktenzeichen 2 K 1964/10

DRsp Nr. 2013/22175

Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen

Die Voraussetzungen der Geschäftsveräußerung im Ganzen wurden bisher nur in Fällen, in denen der Geschäftsbetrieb oder ein Teilbetrieb auf ein Umsatzsteuersubjekt übertragen wurde, das den übertragenen (Teil-)Betrieb weiterführte, als erfüllt angesehen. Es ist jedoch, ausgehend vom Zweck der Vorschrift des Art. 19 MwStSystRL, die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern und zu vereinfachen, und unter Beachtung des Grundsatzes der Neutralität der Umsatzsteuer nicht anders zu entscheiden, wenn der Geschäftsbetrieb zwar auf mehrere Umsatzsteuersubjekte übertragen wird, diese aber den früheren Geschäftsbetrieb in der bisherigen Form nur gemeinsam weiterführen können und dies auch tun.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1a S. 1, 2 u. 3; MwStSystRL Art. 19;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt.