Voraussetzungen für eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei Vermietungsumsätzen
FG Nürnberg, Urteil vom 22.05.2007 - Aktenzeichen II 264/04
DRsp Nr. 2007/16440
Voraussetzungen für eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei Vermietungsumsätzen
§ 20 Abs. 1 Nr. 2UStG knüpft spezielle umsatzsteuerliche Rechtsfolgen an eine zulässige Erleichterung nach § 148AO, d.h. § 20 Abs. 1 Nr. 2UStG setzt Tatbestand und Rechtsfolge des § 148AO voraus. Dabei ist die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nur dann zulässig, wenn die Bewilligung der Befreiung von der Buchführungspflicht zu Beginn des Besteuerungszeitraums vorliegt, für den die Gestattung der Ist-Besteuerung erfolgt.