FG Nürnberg - Urteil vom 22.05.2007
II 264/04
Normen:
UStG § 20 Abs. 1 Nr. 2 ; AO § 148 ;

Voraussetzungen für eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei Vermietungsumsätzen

FG Nürnberg, Urteil vom 22.05.2007 - Aktenzeichen II 264/04

DRsp Nr. 2007/16440

Voraussetzungen für eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei Vermietungsumsätzen

§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UStG knüpft spezielle umsatzsteuerliche Rechtsfolgen an eine zulässige Erleichterung nach § 148 AO, d.h. § 20 Abs. 1 Nr. 2 UStG setzt Tatbestand und Rechtsfolge des § 148 AO voraus. Dabei ist die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten nur dann zulässig, wenn die Bewilligung der Befreiung von der Buchführungspflicht zu Beginn des Besteuerungszeitraums vorliegt, für den die Gestattung der Ist-Besteuerung erfolgt.

Normenkette:

UStG § 20 Abs. 1 Nr. 2 ; AO § 148 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe der Umsatzsteuer 1996 bis 1998.