BFH - Urteil vom 29.08.2012
XI R 10/12
Normen:
EStG § 16; MwStSystRL Art. 19; UStG 1999 § 1 Abs. 1a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 10.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 3973/08

Voraussetzungen für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens

BFH, Urteil vom 29.08.2012 - Aktenzeichen XI R 10/12

DRsp Nr. 2013/2331

Voraussetzungen für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG setzt keine Beendigung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers voraus.

Normenkette:

EStG § 16; MwStSystRL Art. 19; UStG 1999 § 1 Abs. 1a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin der W-GmbH, die im Streitjahr 2000 die Errichtung und Erhaltung sowie die Führung von Kliniken, ... insbesondere zur Behandlung von Gefäßerkrankungen sowie zur Durchführung von Laseroperationen, zum Gegenstand hatte. Gesellschafter (jeweils zur Hälfte) und Geschäftsführer der W-GmbH waren die Ärzte Y und Z. Die W-GmbH hat ihren Geschäftsbetrieb in gemieteten Räumen auf dem Grundstück U-Straße ... in X ausgeübt. Mieter waren die W-GmbH, Y und Z.

Mit einem am 28. Februar 2000 notariell beurkundeten Vertrag veräußerten

- die W-GmbH zum Buchwert an Z "ihren gesamten Bestand an technischen Anlagen und Maschinen, anderen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung, wie diese aus der (...) Anlage hervorgehen" und

- Z an Y zu einem Kaufpreis von 1 DM seine Geschäftsanteile an der W-GmbH.