BFH vom 29.03.1993
V B 194/92

Voraussetzungen für eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung

BFH, vom 29.03.1993 - Aktenzeichen V B 194/92

DRsp Nr. 1997/8785

Voraussetzungen für eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Nach Abschluß einer Außenprüfung darf eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung für von der Außenprüfung nicht umfaßte Prüfungszeiträume angeordnet und durchgeführt werden.

Für die Praxis:

Der BFH betont, daß durch die Anordnung der Umsatzsteuer-Sonderprüfung der Grundsatz, daß nach Abschluß einer Außenprüfung eine weitere Außenprüfung regelmäßig unzulässig ist, nicht beeinträchtigt werde.