EuGH - Urteil vom 09.06.2016
Rs. C-332/14
Fundstellen:
BFH/NV 2016, 1245
DB 2016, 1480
DStR 2016, 1370
DStRE 2016, 822
EuZW 2016, 587
NZBau 2016, 575
NZM 2016, 692
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
BFH, vom 05.06.2014

Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 77/388/EWG - Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 - Geltungsbereich - Vorsteuerabzug - Gegenstände und Dienstleistungen, die sowohl für steuerbare als auch für steuerbefreite Umsätze verwendet werden (gemischt genutzte Gegenstände und Dienstleistungen) - Bestimmung der Zuordnung von Gegenständen und Dienstleistungen, die für die Errichtung, Nutzung, Erhaltung und Unterhaltung eines Gebäudes erworben wurden, mit dem zum Teil Umsätze ausgeführt werden, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, und zum Teil Umsätze, für die dieses Recht nicht besteht - Änderung der nationalen Regelung über die Modalitäten der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs - Art. 20 - Berichtigung der Vorsteuerabzüge - Rechtssicherheit - Vertrauensschutz

EuGH, Urteil vom 09.06.2016 - Aktenzeichen Rs. C-332/14

DRsp Nr. 2016/10229

Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 77/388/EWG - Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 - Geltungsbereich - Vorsteuerabzug - Gegenstände und Dienstleistungen, die sowohl für steuerbare als auch für steuerbefreite Umsätze verwendet werden (gemischt genutzte Gegenstände und Dienstleistungen) - Bestimmung der Zuordnung von Gegenständen und Dienstleistungen, die für die Errichtung, Nutzung, Erhaltung und Unterhaltung eines Gebäudes erworben wurden, mit dem zum Teil Umsätze ausgeführt werden, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, und zum Teil Umsätze, für die dieses Recht nicht besteht - Änderung der nationalen Regelung über die Modalitäten der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs - Art. 20 - Berichtigung der Vorsteuerabzüge - Rechtssicherheit - Vertrauensschutz