Die Vollziehung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide Januar und Februar 2013 vom 22.07.2013 wird mit Wirkung vom 17.03.2016 in Höhe von 9.504,70 € für Januar 2013 und 9.507,46 € für Februar 2013 ausgesetzt.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Antrag zulässig ist und ob die Antragstellerin in den Streitjahren als Unternehmerin i.S. des § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz - UStG - anzusehen ist.
Die Antragstellerin wurde am 01.01.2012 gegründet. Ihre Komplementärin war und ist die B... GmbH, ihr Kommanditist Herr C..., der auch der Geschäftsführer der Komplementär GmbH ist. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Software sowie Dienstleistungen und Schulungen im Bereich Systementwicklung.
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