BFH - Beschluss vom 14.03.2012
V B 10/11
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG 1999 § 2 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 1315
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 25.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 9394/07

Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit eines Mitarbeiters einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft bei der Bearbeitung von Fördermittelvorgängen

BFH, Beschluss vom 14.03.2012 - Aktenzeichen V B 10/11

DRsp Nr. 2012/10787

Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit eines Mitarbeiters einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft bei der Bearbeitung von Fördermittelvorgängen

1. NV: Eine Zulassung der Revision wegen fehlerhafter Rechtsanwendung oder fehlerhafter Beweiswürdigung durch das FG kommt nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Fehlern des FG im Sinne einer objektiv willkürlichen und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbaren Entscheidung in Betracht. 2. NV: Eine Beweiswürdigung ist nur dann willkürlich, wenn sie so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar ist und offensichtlich jedem Zweck einer Beweiswürdigung zuwiderläuft, so dass ein allgemeines Interesse an einer korrigierenden Entscheidung besteht. 3. NV: In der Beschwerdebegründung muss bei Geltendmachung dieses Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden, weshalb die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist. 4. NV: Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das Gericht nur das aufzuklären, was aus seiner Sicht entscheidungserheblich ist.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG 1999 § 2 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe