Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Klägerin am Vorsteuer-Vergütungsverfahren gemäß § 18 Abs. 9 UStG in Verbindung mit den §§ 59 ff. UStDV teilnehmen kann oder ob dem entgegensteht, dass die Klägerin nicht nachweisen kann, dass sie keine inländische Geschäftsleitung hat.
Die Klägerin betreibt ein Transportunternehmen in Form einer GmbH luxemburgischen Rechts. Geschäftsführer sind die Herren DE und KE sowie Herr LN, alle wohnhaft in Deutschland.
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