FG Köln - Urteil vom 18.07.2002
2 K 4593/00
Normen:
UStG § 18 Abs. 9 ; UStDV § 59 Abs. 1 Nr. 1 ; UStDV § 59 Abs. 2 ; UStG § 18 ;

Vorsteuer-Vergütungsverfahren

FG Köln, Urteil vom 18.07.2002 - Aktenzeichen 2 K 4593/00

DRsp Nr. 2004/3021

Vorsteuer-Vergütungsverfahren

1. Am besonderen Vorsteuer-Vergütungsverfahren kann der im Ausland ansässige Unternehmer teilnehmen, der entweder keine oder nur die in § 59 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UStDV bezeichneten Umsätze im Inland ausgeführt hat. 2. § 59 UStDV setzt voraus, dass der Unternehmer keine Geschäftsleitung im Inland hat. Dieses negative Tatbestandsmerkmal muss zur Überzeugung des Gerichts dargelegt werden.

Normenkette:

UStG § 18 Abs. 9 ; UStDV § 59 Abs. 1 Nr. 1 ; UStDV § 59 Abs. 2 ; UStG § 18 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Klägerin am Vorsteuer-Vergütungsverfahren gemäß § 18 Abs. 9 UStG in Verbindung mit den §§ 59 ff. UStDV teilnehmen kann oder ob dem entgegensteht, dass die Klägerin nicht nachweisen kann, dass sie keine inländische Geschäftsleitung hat.

Die Klägerin betreibt ein Transportunternehmen in Form einer GmbH luxemburgischen Rechts. Geschäftsführer sind die Herren DE und KE sowie Herr LN, alle wohnhaft in Deutschland.