FG Münster - Urteil vom 29.08.2023
15 K 871/22 U
Normen:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1;

Vorsteuerabzug aus den Kosten der Erschließung eines Gewerbegebiets

FG Münster, Urteil vom 29.08.2023 - Aktenzeichen 15 K 871/22 U

DRsp Nr. 2023/12630

Vorsteuerabzug aus den Kosten der Erschließung eines Gewerbegebiets

Tenor

Die Umsatzsteuerbescheide für 2014 bis 2016 vom 28.7.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.3.2022 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2014 um weitere Vorsteuern i.H. von ... €, die Umsatzsteuer 2015 um weitere Vorsteuern i. H. von ... € und die Umsatzsteuer 2016 um weitere Vorsteuern i.H. von ... € herabgesetzt werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist der Vorsteuerabzug aus den Kosten der Erschließung eines Gewerbegebiets strittig.

An der Klägerin (nachfolgend auch: X), die am 00.00.2003 gegründet wurde, sind im Streitzeitraum die Stadt N mit 85 % und die Bank B mit 15 % der Geschäftsanteile beteiligt. Gegenstand des Unternehmens ist [...]. Mit der Gründung der Gesellschaft wurde u.a. bezweckt, neue Gewerbegebiete zu erschließen und deren Baureife herzustellen.

a) b)