FG Köln - Urteil vom 19.09.2006
6 K 2049/05
Normen:
UStG § 2 Abs. 1 Satz 1 § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; GmbHG § 37 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 423
EFG 2007, 225

Vorsteuerabzug aus Geschäftsführertätigkeit

FG Köln, Urteil vom 19.09.2006 - Aktenzeichen 6 K 2049/05

DRsp Nr. 2006/29582

Vorsteuerabzug aus Geschäftsführertätigkeit

1. Die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers ist nicht bereits aufgrund des Weisungsrechts der Gesellschafterversammlung als nichtselbständig zu qualifizieren. 2. Für die Einordnung der Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers ist das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend. Die für und gegen die Selbständigkeit sprechenden Merkmale sind gegeneinander abzuwägen, wobei einzelne Merkmale ggf. unterschiedlich zu gewichten sind. 3. Dem Merkmal des Unternehmerrisikos in Form des Vergütungsrisikos kommt erhebliches Gewicht zu. Wenn eine Vergütung für Ausfallzeiten nicht gezahlt wird, spricht dies für Selbständigkeit, wogegen die grundsätzliche Freistellung von einem Vermögensrisiko der Erwerbstätigkeit für die Nichtselbständigkeit spricht.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1 Satz 1 § 15 Abs. 1 Nr. 1 ; GmbHG § 37 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Vorsteuerabzugsberechtigung der Klägerin aus Rechnungen ihres Geschäftsführers A.