BFH vom 18.06.1993
V R 119/89

Vorsteuerabzug aus Wechselkosten (§ 4 UStG)

BFH, vom 18.06.1993 - Aktenzeichen V R 119/89

DRsp Nr. 1997/8756

Vorsteuerabzug aus Wechselkosten (§ 4 UStG)

Erwerben die Gesellschafter einer OHG im eigenen Namen Kommanditanteile an einer KG derselben Branche und nimmt die OHG in diesem Zusammenhang Wechselkredite auf, so kann die OHG die Wechselkosten als Betriebsausgaben nur dann abziehen und die auf die Wechselkosten entfallende Umsatzsteuer nur dann als Vorsteuerbeträge geltend machen, wenn sie die Kredite für ihr Unternehmen (und nicht für die Gesellschafter) aufgenommen und nicht vorsteuerabzugsschädlich verwendet hat.