UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG 3 3 Abs. 1b; UStG § b3 Abs. 9a;
Vorinstanzen:
Vorsteuerabzug bei Entnahmen; Warenbezug zum Eigenkonsum bei unternehmerisch ausgeübtem Empfehlungsmarketing
BFH, Urteil vom 20.12.2012 - Aktenzeichen V R 37/11
DRsp Nr. 2013/6073
Vorsteuerabzug bei Entnahmen; Warenbezug zum Eigenkonsum bei unternehmerisch ausgeübtem „Empfehlungsmarketing“
NV: Beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 bis 3UStG zu verwenden, ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Es ist dann im Hinblick auf den Grundsatz der direkten und unmittelbaren Zuordnung unerheblich, dass er mit einer sog. Eigenbedarfsbestellung (Bestellung für den privaten Bedarf) mittelbar bezweckt, eine Provisionsberechtigung herzustellen und damit steuerpflichtige Umsätze (Provisionen für Weiterempfehlung) zu erzielen.
Der Unternehmer, der bereits bei Leistungsbezug beabsichtigt, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 bis 3UStG zu verwenden, ist auch dann nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er mit einer Eigenbedarfsbestellung mittelbar bezweckte, eine Provisionsberechtigung zu erlangen und damit Provisionen für Weiterempfehlung zu erzielen, die als Entgelt für steuerpflichtige Umsätze der Umsatzsteuer unterlagen.
Normenkette:
UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG 3 3 Abs. 1b; UStG § b3 Abs. 9a;
Tatbestand
"Umsatzsteuer-Praxis online" bietet Ihnen
über 100 einheitlich strukturierte Stichwörter von „Anlagegold“ bis „Zuschuss“ mit zahlreichen Praxisfällen und Gestaltungshinweisen
mehr als 20 interaktive Checklisten als Falllöser für ausgewählte umsatzsteuerliche Sachverhalte
über 50 Arbeitshilfen und Checklisten stehen Ihnen zum Download bereit
umfassende Rechtsprechungsdatenbank zum Umsatzsteuerrecht
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von „Umsatzsteuer-Praxis online – Das Lexikon von A-Z“ abrufen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.