Zwischen den Beteiligten ist die Berücksichtigungsfähigkeit derjenigen Vorsteuerbeträge streitig, die im Zusammenhang mit der Errichtung eins zu privaten Wohnzwecken genutzten Einfamilienhauses in Gestalt eines Anbaus auf dem Betriebsgrundstück des Klägers entstanden sind.
Der Kläger erzielt im Rahmen seines Buchbinderbetriebs umsatzsteuerpflichtige Umsätze.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|