BFH - Urteil vom 25.04.1999
V R 85/98
Normen:
AO § 42 ; UStG (1993) § 4 Nr. 12 S. 1 lit. a § 9 Abs. 1, 2 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Vorsteuerabzug; Herstellung einer an den Ehemann (Arzt) vermieteten Praxis

BFH, Urteil vom 25.04.1999 - Aktenzeichen V R 85/98

DRsp Nr. 2002/2465

Vorsteuerabzug; Herstellung einer an den Ehemann (Arzt) vermieteten Praxis

1. Nach ständiger Senats-Rspr. ist es als Gestaltungsmissbrauch i.S.v. § 42 AO anzusehen, wenn ein Unternehmer, der eine den Vorsteuerabzug ausschließende Umsatztätigkeit i.S.v. § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG z. B. i.V.m. § 4 Nr. 14 UStG ausführt, seinen Ehegatten als Vermieter der für sein Unternehmer benötigten Räume ("vorschaltet"), damit dieser den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie geltend macht.