I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, errichtete Wohnungen, bewirtschaftete und vermietete sie.
Ihre Organgesellschaft, die V-GmbH (Bauträger-GmbH), begann im Streitjahr 1990 mit der Errichtung eines Gebäudes, in dessen Erdgeschoss eine Kindertagesstätte eingerichtet und an die Stadt K (Stadt) vermietet werden sollte. In der Umsatzsteuererklärung für 1990 machte die Klägerin Vorsteuerbeträge von 1 743 DM geltend, die der Bauträger-GmbH im Zusammenhang mit der Errichtung der Kindertagesstätte berechnet worden waren.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|