FG Nürnberg - Beschluss vom 29.01.2007
II 342/05
Normen:
UStG § 3 Abs. 1 § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 3, Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1572

Vorsteuerberichtigung bei Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrages

FG Nürnberg, Beschluss vom 29.01.2007 - Aktenzeichen II 342/05

DRsp Nr. 2007/6289

Vorsteuerberichtigung bei Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrages

Bei einem Leasingvertrag ergibt sich aus dem von den Vertragsparteien nach den vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen normalen und störungsfreien Ablauf des Geschäfts, ob eine Übertragung der Verfügungsmacht an dem Leasinggegenstand vorliegt. Ob beim Scheitern des Leasinggeschäfts die Leistung rückgängig gemacht worden ist oder ob eine Rücklieferung vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob die Beteiligten ein neues Umsatzgeschäft eingehen. Die Vorschriften der 6. EG-Richtlinie eröffnen ausreichenden Raum zur Entscheidung über mögliche nationale Regelungen bei Leasinggeschäften.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 1 § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 3, Abs. 2 Nr. 3 ;

Tatbestand:

I.

In dem Hauptsacheverfahren ist streitig, ob das Finanzamt zu Recht die Umsatzsteuerfestsetzung für 2003 mit Bescheid vom 24.03.2005 geändert und die Umsatzsteuerschuld um ....... EUR erhöht hat. Gegenstand des Streites ist die umsatzsteuerliche Würdigung der Kündigung des Finanzierungs-Leasingvertrages über einen gebrauchten Hubschrauber.