BFH vom 07.05.1997
V R 145/92
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 221

Vorsteuerberichtigung bei Rechtsirrtum

BFH, vom 07.05.1997 - Aktenzeichen V R 145/92

DRsp Nr. 1998/9321

Vorsteuerberichtigung bei Rechtsirrtum

Eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse i.S. des § 15 a Abs. 1 UStG liegt auch dann vor, wenn in einem Folgejahr die rechtliche Beurteilung der Verwendungsumsätze im Erstjahr als unzutreffend erkannt worden ist, die Steuerfestsetzung des Abzugsjahres jedoch unabänderbar ist.

Für die Praxis:

Nach Ansicht des BFH hat die rechtliche Beurteilung für die Vorsteuerberichtigung nach § 15 a Abs. 1 UStG dieselbe Wirkung wie eine Gesetzesänderung. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine derartige Auslegung des § 15 a UStG bestehen nicht, da die Verfassungsbeschwerde gegen BFH vom 16.12.1993 (BFH/NV 1995, 444) nicht zur Entscheidung angenommen worden ist (BVerfG vom 9.8.1994 - 1 BvR 592/94).

Fundstellen
BFH/NV 1998, 221