FG Niedersachsen - Urteil vom 16.02.2006
16 K 532/03
Normen:
UStG § 15a Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 152

Vorsteuerberichtigungsanspruch; Pauschalbesteuerung; Regelbesteuerung; Berichtigungszeitraum; Vorverlagerung; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt; Neutralitätsgrundsatz; richtlinienkonforme Auslegung - Vorsteuerberichtigungsanspruch bei Wechsel von der Pauschalbesteuerung zur Regelbesteuerung

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.02.2006 - Aktenzeichen 16 K 532/03

DRsp Nr. 2006/29743

Vorsteuerberichtigungsanspruch; Pauschalbesteuerung; Regelbesteuerung; Berichtigungszeitraum; Vorverlagerung; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt; Neutralitätsgrundsatz; richtlinienkonforme Auslegung - Vorsteuerberichtigungsanspruch bei Wechsel von der Pauschalbesteuerung zur Regelbesteuerung

1. Soweit Vorsteuerbeträge den Umsätzen im Rahmen eines LuF-Betriebes zuzurechnen sind, für die die Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen erhoben wird, werden die Vorsteuerbeträge pauschaliert nach der Bemessungsgrundlage der Ausgangsumsätze festgesetzt. Ein weiterer Vorsteuerabzug entfällt. 2. Der Wechsel von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG ist eine Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG a.F. 3. Nach Art. 20 der 6. EG-Richtlinie ist die Vorsteuerberichtigung in allen Fällen geboten, in denen sich bei Investitionsgütern die für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern.