Streitig ist, ob Dienstleistungen zum Vorsteuerabzug berechtigen, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen stehen.
Die Klägerin ist eine Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co KG. Gegenstand ihres Unternehmens ist der Bau und Betrieb eines Seeschiffes.
An der Klägerin sind eine GmbH ohne Kapitaleinlage als Komplementärin und X Kommanditisten beteiligt. Das Kommanditkapital beträgt insgesamt XXX DM. Davon entfallen XXXX DM auf die H-Treuhand (HT), die ihre Einlage treuhänderisch für eine Vielzahl von Treugeber-Kommanditisten hält.
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