Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Dieser Beschluss und das Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2018 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
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