Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.10.2015 verkündete Teilurteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 6.223,64 EUR festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung restlichen Werklohnes aus einem Vertrag über die Ausführung von Aushubarbeiten betreffend die Baugruben von jedenfalls vier Wohnhäusern in Anspruch.
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