OLG Köln - Urteil vom 06.07.2016
16 U 159/15
Normen:
ZPO § 301; UStG § 13b;
Fundstellen:
BauR 2016, 1971
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 23.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 34/15

Zulässigkeit eines Teilurteils bei streitiger Umsatzsteuerschuldnerschaft

OLG Köln, Urteil vom 06.07.2016 - Aktenzeichen 16 U 159/15

DRsp Nr. 2016/14932

Zulässigkeit eines Teilurteils bei streitiger Umsatzsteuerschuldnerschaft

Streiten die Parteien eines Werklohnprozesses u.a. darüber, ob es zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft i.S. von § 13b UStG gekommen ist, so ist der Erlass eines Teilurteils hinsichtlich eines Teils der Werklohnforderung unzulässig, da über die Frage der Umkehr der Steuerschuldnerschaft nur einheitlich entschieden werden kann.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.10.2015 verkündete Teilurteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 34/15 - aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 6.223,64 EUR festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 301; UStG § 13b;

Gründe

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung restlichen Werklohnes aus einem Vertrag über die Ausführung von Aushubarbeiten betreffend die Baugruben von jedenfalls vier Wohnhäusern in Anspruch.