FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.11.2008
6 K 1463/08
Normen:
EWGRichtlinie 77/388 Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1,; UStG § 6a Abs. 3 Satz 2,; UStDV § 17a; UStDV § 17c;

Zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.11.2008 - Aktenzeichen 6 K 1463/08

DRsp Nr. 2009/1487

Zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt auch ohne die nach § 6a Abs. 3 UStG erforderlichen Nachweise vor, wenn durch eine Rechnung über eine anschließende Lieferung und eine Bescheinigung der Behörde zur Zulassung des Kraftfahrzeugs in dem anderen Mitgliedstaat feststeht, dass das Kraftfahrzeug aufgrund der Lieferung in den anderen Mitgliedstaat gelangt ist.

Normenkette:

EWGRichtlinie 77/388 Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1,; UStG § 6a Abs. 3 Satz 2,; UStDV § 17a; UStDV § 17c;

Tatbestand:

Strittig ist, ob eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt.

Der Kläger betreibt ein Autohaus.