Die Beteiligten streiten darüber, ob und inwieweit der Klägerin im Streitjahr (1996) die in einem Saunaclub betriebene Prostitution umsatzsteuerlich zuzurechnen ist.
Der während des Klageverfahrens verstorbene Herr ... betrieb seit 1984 in ..., einen Saunaclub, in dem die Kunden mit dort anwesenden Damen gegen Entgelt Geschlechtsverkehr haben konnten.
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