Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 5. Juni 2014
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I. Der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) ist als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater tätig. Er berechnete die Umsatzsteuer gemäß § 20 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nach vereinnahmten Entgelten.
Er erbrachte Beratungsleistungen an eine A-GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer sein Bruder ist. Leistungen führte er auch an eine B-GmbH aus, die später auf die A-GmbH verschmolzen wurde, und an seine Schwägerin. Seine Honorarforderungen trieb er in wesentlichen Teilen nicht bei. Zum 31. Dezember 2009 beliefen sich die Außenstände auf brutto 374.947,15 €.
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