Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst |
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Es handelt sich um ein Verfahren zum deutschen Steuerrecht. Der Unternehmer betrieb einen Ausbildungsstall für Turnierpferde. Er schloss mit Pferdeeigentümern Verträge, nach denen diese ihm ihre Pferde zur Verfügung stellten. Die Pferde wurden untergestellt, gepflegt und ausgebildet und nahmen in Deutschland und im Ausland an Turnieren teil.
Es wurde vertraglich vereinbart, dass der Unternehmer 50 % aller Geld- und Sachpreise vom Pferdeeigentümer erhalten sollte. Hierzu trat der Eigentümer bereits bei Abschluss des Überlassungsvertrags dem Unternehmer die künftigen Ansprüche zur Hälfte ab.
Das Finanzamt ging davon aus, dass die Turniererlöse mit fremden Pferden dem Regelsteuersatz unterliegen.
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