B. Rechtsprechung

Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst

1.EuGH-Rechtsprechung

a) Abtretung von Preisgeldern; EuGH, Urteil vom 09.02.2023 - C-713/21

"Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die einheitliche Leistung des Inhabers eines Ausbildungsstalls für Turnierpferde, die aus Unterbringung, Training und Turnierteilnahme von Pferden besteht, eine Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne dieser Bestimmung darstellt, wenn der Eigentümer der Pferde diese Leistung durch hälftige Abtretung des ihm bei einer erfolgreichen Turnierteilnahme seiner Pferde zustehenden Anspruchs auf die gewonnenen Preisgelder vergütet."

Es handelt sich um ein Verfahren zum deutschen Steuerrecht. Der Unternehmer betrieb einen Ausbildungsstall für Turnierpferde. Er schloss mit Pferdeeigentümern Verträge, nach denen diese ihm ihre Pferde zur Verfügung stellten. Die Pferde wurden untergestellt, gepflegt und ausgebildet und nahmen in Deutschland und im Ausland an Turnieren teil.

Es wurde vertraglich vereinbart, dass der Unternehmer 50 % aller Geld- und Sachpreise vom Pferdeeigentümer erhalten sollte. Hierzu trat der Eigentümer bereits bei Abschluss des Überlassungsvertrags dem Unternehmer die künftigen Ansprüche zur Hälfte ab.

Das Finanzamt ging davon aus, dass die Turniererlöse mit fremden Pferden dem Regelsteuersatz unterliegen.