Serien-E-Mail zur Rechnungsberichtigung

Serien-E-Mail zur Rechnungsberichtigung

 

Hintergrund: Falls infolge eines Überschreitens der seit dem 01.07.2021 geltenden EU-weit einheitlichen Lieferschwelle i.H.v. 10.000 Euro im Rahmen der Fernverkaufsregelung im Ausland Mehrwertsteuer anfällt, aber dennoch deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen worden und an das deutsche Finanzamt abgeführt worden ist, bietet sich eine Rechnungsberichtigung i.S.d. § 31 Abs. 5 UStDV an. Bis zum Abschluss der Rechnungsberichtigung wird die fälschlicherweise ausgewiesene deutsche Umsatzsteuer dennoch geschuldet (§ 14c UStG).

 

Der Zugangsnachweis auf Seite des Kunden kann bei postalischer Rechnungsberichtigung z.B. mittels Einschreiben mit Rückschein und bei Berichtigung per E-Mail mittels Aufzeichnung von E-Mail-Rückläufern bei nicht zugestellten E-Mails.

 

Rechnungsberichtigung: Folgende Serien-E-Mail könnte nach Abstimmung mit dem steuerlichen Berater und dem lokalen Finanzamt an Kunden, ggf. in Landessprache, versendet werden:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass die Rechnung mit der Rechnungs-Nr. [.] vom [Datum] leider nicht sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der deutsche Steuerausweis ist als nicht mehr wirksam anzusehen und wird durch den [Land des Verbrauchers] Steuerausweis ersetzt.

 

Wichtiger Hinweis: Rechnung ist bereits bezahlt! Sie brauchen nichts weiter veranlassen.