BVerwG - 22.01.1987 (2 B 49.86) - DRsp Nr. 1994/6714
BVerwG, vom 22.01.1987 - Aktenzeichen 2 B 49.86
DRsp Nr. 1994/6714
Haben die Ehegatten in der Vereinbarung über den VA gem. § 1587o BGB den Ausgleich einer Beamtenversorgung auf einen bestimmten Monatsbetrag begrenzt, ist für die Kürzung des Ruhegehalts die in § 57 Abs. 2 Satz 2 und 3BeamtVG bestimmte Dynamisierungsregelung dennoch anzuwenden; denn der zugunsten des ausgleichsberechtigten Ehegatten begründete Rentenanwartschaftsbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nimmt an den gesetzlichen Rentenanpassungen teil, die vom Dienstherrn dem Rentenversicherungsträger zu erstatten sind.