BVerwG - Beschluß vom 22.06.1994 (1 B 114.94)
1. Die Beschwerde der Klägerinnen hat keinen Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder das Berufungsurteil von einer Entscheidung des [...]