BayObLG - 05.09.1986 (BReg 1 Z 41/86) - DRsp Nr. 1994/7323
BayObLG, vom 05.09.1986 - Aktenzeichen BReg 1 Z 41/86
DRsp Nr. 1994/7323
a. Allein durch eine gerichtspsychologische Begutachtung in einem Unterhaltsprozeß kommt es grundsätzlich nicht zu einer Kindeswohlgefährdung.b. Ausnahmsweise kann eine Gefährdung des Kindeswohls dann eintreten, wenn das physisch und psychisch belastete Kind zu beiden Eltern Bindungen hat und weiß, daß sein Verhalten bei der Begutachtung für den Unterhaltsprozeß seiner Eltern von ausschlaggebender Bedeutung sein wird.