Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28.06.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Itzehoe, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 17.819,45 zuzüglich Zinsen in Höhe von 7,5 %, nicht jedoch mehr als 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, seit dem 29.07.2014 sowie ausgerechnete Zinsen in Höhe von € 3.619,85 und vorgerichtliche Auskunfts- und Inkassokosten in Höhe von € 1.081,40 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, der Klägerin eine Ausfertigung der Freistellungsbescheinigung seines Baugeschäfts J, B, nach § 48b Abs. 1 S. 1 EStG für das Jahr 2011 zu übergeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3. 4.
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