BVerwG - 11.04.1986 (7 B 47/86) - DRsp Nr. 1994/6716
BVerwG, vom 11.04.1986 - Aktenzeichen 7 B 47/86
DRsp Nr. 1994/6716
Ein nichteheliches Kind hat keinen Anspruch auf Änderung des Namens in einen aus den Familiennamen seiner Eltern zusammengesetzten Doppelnamen, auch dann nicht, wenn das Kind in Gemeinschaft mit beiden Elternteilen lebt und diese ihrerseits ständig zusammenleben wollen.