Das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. September 2017 wird geändert. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 29. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
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Die Beteiligten streiten um die Umsatzsteuer auf Ablösezahlungen für die Erhaltung von zwei Eisenbahnüberführungen nach dem
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