BayObLG - 02.04.1968 (BReg 1a Z 6/68) - DRsp Nr. 1994/7629
BayObLG, vom 02.04.1968 - Aktenzeichen BReg 1a Z 6/68
DRsp Nr. 1994/7629
A. Bei der Frage, ob ein Ehegatte die nach § 1365 Abs. 1BGB notwendige Genehmigung ohne ausreichenden Grund verweigert, ist im Ersetzungsverfahren auf den Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung abzustellen. B. Die Abänderung oder Zurücknahme einer wirksam gewordenen vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung ist unzulässig.