LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 11.03.2021 (L 5 AR 368/20 B KO)
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 16. Oktober 2020 wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. I. Die Beteiligten streiten [...]