BFH - Urteil vom 04.12.2012
VIII R 50/10
Normen:
UStG § 24;

Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des Finanzamts nach fehlerfreier Steuererklärung

BFH, Urteil vom 04.12.2012 - Aktenzeichen VIII R 50/10

DRsp Nr. 2013/6059

Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des Finanzamts nach fehlerfreier Steuererklärung

1. Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgegeben hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in einem Folgejahr einen vom FA zu Unrecht bestandskräftig festgestellten Verlustvortrag geltend macht.2. Hat das FA die erforderlichen Informationen durch die Steuererklärung erhalten, scheidet die Annahme einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen aus, weil der Steuerpflichtige nicht verpflichtet ist, Fehler des FA richtig zu stellen.3. Ein Veranlagungsfehler des FA ist kein Anlass für die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung im Sinne des StraBEG vom 23. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 2928).

Normenkette:

UStG § 24;

Tatbestand

I. Zwischen den Beteiligten ist die Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung im Sinne des Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung vom 23. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 2928) -- StraBEG -- streitig.