Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 16.12.2020 –
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob die Abgabe von Speisen in einer Betriebskantine dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt auf Grundlage eines Bewirtschaftungsvertrages seit dem Jahr 2007 eine Betriebskantine bei der X–GmbH.
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