Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Strittig ist der Umfang des Vorsteuerabzugs bei einem gemischt genutzten Gebäude.
Die Klägerin ist Organträger der im Jahr 1997 gegründeten Alten- und Pflegeheim ... GmbH, deren alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin sie ebenfalls ist, und erzielt mit dem Betrieb des Alten- und Pflegeheims umsatzsteuerfreie Umsätze.
Im Jahr 2003 stellte die GmbH eine Erweiterung des von der Klägerin gepachteten Betriebsgebäudes fertig, bei der in einem Anbau eine Cafeteria errichtet wurde. Die Cafeteria wurde 2003 eröffnet und ist für Dritte und Besucher durch einen Außeneingang und vom Speisesaal des Pflegeheims aus für die Heimbewohner zugänglich. Die Klägerin erklärte hierzu die Absicht, die Cafeteria ausschließlich für steuerpflichtige Umsätze zu nutzen.
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