Dem umsatzsteuerpflichtigen Berufsbetreuer steht eine gesonderte Vergütung der gesetzlichen Mehrwertsteuer in analoger Anwendung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 ZSEG zu.
Normenkette:
BGB § 1835 Abs. 4, § 1836 Abs. 2 ; ZSEG § 8 Abs. 1 ; Fundstellen
Rpfleger 1996, 289