Praxisfälle

Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg

Grundfall des Reihengeschäfts

Unternehmer M in Münster bestellt bei dem Großhändler G in Bielefeld dort nicht vorrätige Waren. G leitet die Bestellung weiter an den Hersteller S in Schweden. S befördert die Waren mit eigenem Lkw unmittelbar nach Münster und übergibt sie dort M.

Es erfolgen zwei Lieferungen im Rahmen eines Reihengeschäfts: S an G und G an M.

Die Lieferungen werden mit nur einer Warenbewegung ausgeführt.

Lieferung an beauftragten Dritten

Wie oben. S befördert die Maschine mit eigenem Lkw unmittelbar nach Münster und übergibt sie dort an den Lagerhalter des M.

Es erfolgen zwei Lieferungen im Rahmen eines Reihengeschäfts: S an G und G an M.

Die Lieferungen werden mit nur einer Warenbewegung ausgeführt. Mit der auftragsgemäßen Übergabe der Maschine an den Lagerhalter ist die Voraussetzung des unmittelbaren Gelangens an den letzten Abnehmer erfüllt.