Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Unternehmer M in Münster bestellt bei dem Großhändler G in Bielefeld dort nicht vorrätige Waren. G leitet die Bestellung weiter an den Hersteller S in Schweden. S befördert die Waren mit eigenem Lkw unmittelbar nach Münster und übergibt sie dort M.
Es erfolgen zwei Lieferungen im Rahmen eines Reihengeschäfts: S an G und G an M.
Die Lieferungen werden mit nur einer Warenbewegung ausgeführt.
Wie oben. S befördert die Maschine mit eigenem Lkw unmittelbar nach Münster und übergibt sie dort an den Lagerhalter des M.
Es erfolgen zwei Lieferungen im Rahmen eines Reihengeschäfts: S an G und G an M.
Die Lieferungen werden mit nur einer Warenbewegung ausgeführt. Mit der auftragsgemäßen Übergabe der Maschine an den Lagerhalter ist die Voraussetzung des unmittelbaren Gelangens an den letzten Abnehmer erfüllt.
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