I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --eine GmbH-- handelt mit Nahrungs- und Genussmitteln und versteuert ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten. In den Jahren 1990 und 1991 kam es nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) zu Über- und Doppelzahlungen von Kunden, die sich bis Ende des Jahres 1991 auf insgesamt 84 884,87 DM beliefen.
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