FG Münster - Urteil vom 24.09.2020
5 K 797/18 U
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b); SpielbkV § 6; MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. i); GG Art. 3 Abs. 1;

Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

FG Münster, Urteil vom 24.09.2020 - Aktenzeichen 5 K 797/18 U

DRsp Nr. 2020/17912

Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b); SpielbkV § 6; MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. i); GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist Umsatzbesteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielgeräten.

Die Klägerin führt einen Betrieb mit Geldspielgeräten. Sie behandelte ihre Umsätze in ihren Umsatzsteuererklärungen 2010 bis 2012 als umsatzsteuerpflichtig.

Streitjahr 2010