FG Niedersachsen, vom 09.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 211/04
Versteuerung von serologischen Untersuchungen am Unternehmensort im Inland durch einen Tierarzt i.R.d. Betriebs eines Labors für biomedizinische Diagnostik; Beurteilung den tierischen Gesundheitszustand feststellender medizinischer Analysen und Laboruntersuchungen als tierärztliche Leistung
BFH, Urteil vom 10.11.2010 - Aktenzeichen V R 40/09
DRsp Nr. 2011/7311
Versteuerung von serologischen Untersuchungen am Unternehmensort im Inland durch einen Tierarzt i.R.d. Betriebs eines Labors für biomedizinische Diagnostik; Beurteilung den tierischen Gesundheitszustand feststellender medizinischer Analysen und Laboruntersuchungen als tierärztliche Leistung
1. NV: Medizinische Analysen und Laboruntersuchungen, durch die nicht Feststellungen zum menschlichen, sondern zum tierischen Gesundheitszustand getroffen werden, sind weder Begutachtung noch Arbeiten an beweglichen Gegenständen i.S.v. § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c UStG a.F.2. NV: Tierärztliche Leistungen, zu denen auch die Labor- und Analysetätigkeit gehört, sind nach der EuGH-Rechtsprechung keine Beratungsleistungen i.S.v. § 3a Abs. 4 Nr. 3UStG.